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Rüsselsheimer Hospizhilfe e.V.

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"Ich bekenne mich zu den Spannungen,
die die Tatsache Leben und Tod mit sich bringt."

Maxie Wander

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Patientenverfügung - wir helfen dabei

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung, auch als Patient.

Wenn ich entscheidungsunfähig und nicht in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, dann kann eine vorausverfügende Willensbekundung, eine Patientenverfügung, hilfreich sein, oft auch kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.

Aber es muss auch sicher gestellt sein, dass eine solche Verfügung im Falle des Falles Berücksichtigung findet. Im persönlichen Gespräch, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, unterstützt Sie deshalb Frau Dr. Christl Rumpf beim Erstellen dieser Vorsorgeverfügungen.

Wenden Sie sich einfach an unsere Beratungsstelle (Kontaktadresse: siehe unten).

Eine Broschüre mit vielen Denkanstößen und Antworten auf häufig gestellte Fragen ist in unserer Beratungsstelle vorrätig. Oder Sie laden sie sich aus dem Netz herunter. Den entsprechenden Link finden Sie hier.

Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung in Kraft getreten. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

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